Grundschulverbund Werste - Wulferdingsen


SCHULREGELN UND VEREINBAHRUNGEN

Das Ampelsystem

Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass sich Ihre Kinder respektvoll verhalten sowie diszipliniert und aufmerksam im Unterricht mitarbeiten wollen. Es gibt jedoch immer wieder Situationen, in denen es Kindern nicht gelingt sich an bestimmte Regeln zu halten. Um auf diese Situationen angemessen reagieren zu können, nutzen wir die "Ampel". Durch diese sollen die Schulregeln für alle Beteiligten transparent und konsequent umgesetzt werden, sodass mehr Zeit für Unterricht bleibt.


An unserem Grundschulverbund sollen alle das Recht haben, sich in der Schule wohl zu fühlen, sich angstfrei zu bewegen und ungestört zu arbeiten! Daraus abgeleitet erachten wir folgende Schulregeln als verbindlich:


Im Folgenden werden sechs für alle verbindlichen Regeln aufgeführt:


1. Ich verhalte mich freundlich und respektvoll!

2. Ich bin während des Unterrichts ruhig und aufmerksam!

3. Ich halte mich an die Gesprächsregeln!

4. Ich beachte die besonderen Regeln des Fachunterrichtes!

5. Ich höre auf das, was das Schulteam mir sagt!

6. Ich beachte die Pausenregeln!



Der Ablauf:

In den Klassen- und Fachräumen hängt - für alle gut sichtbar - eine „Ampel“. Anders als bei einer „herkömmlichen“ Verkehrsampel, haben wir uns auf eine visuelle Abstufung in 5 Phasen geeinigt: „Startklar“, „Ermahnung – 1. Regelverstoß“, „Ermahnung – 2. Regelverstoß“, „Gelbe Karte“, „Achtung“, „Rote Karte“.

Für jede Schülerin und jeden Schüler gibt es in den Klassenräumen eine Wäscheklammer, die mit einem Namen versehen ist. Zu Beginn jedes Schultages werden diese auf „STARTKLAR“ (grüner Bereich) gesetzt.

Verletzt eine Schülerin oder ein Schüler auch nach mehrmaligen Aufforderungen eine der oben genannten Regeln, wird die Namens-Klammer des Kindes auf der Ampel nach oben versetzt.

Bei der dritten Ermahnung „springt“ die Schülerin/der Schüler auf „gelb“ (GELBE KARTE). Das Kind erhält den sogenannten „Gelben Zettel“. Der Schüler/ die Schülerin soll reflektieren, weshalb bestimmte Regeln bedeutsam sind und formulieren, wie er oder sie sich zukünftig verhalten möchte. Der „Gelbe Zettel“ ist von dem Kind – gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten – auszufüllen und unterschrieben an die KlassenlehrerInnen zurückzugeben. Für Kinder, deren Schriftspracherwerb noch nicht ausreicht um selbständig die geforderten Antworten aufzuschreiben, übernehmen die Erziehungsberechtigten stellvertretend die Verschriftlichung. Die Ausgabe sowie der Rückerhalt von „Gelben Zetteln“ werden in einer entsprechenden Liste festgehalten.

Verstößt das Kind nach Erhalt der „gelben Karte“ erneut gegen Regeln, erhält es eine weitere Ermahnung und die Namens-Klammer wandert auf das orangefarbene Feld (ACHTUNG!). Das Kind muss bis zur kommenden Pause in einer anderen Lerngruppe verbleiben.


Kommt es auch dann noch zu einem weiteren Regelverstoß, „springt“ die Schülerin/der Schüler auf „rot“ (ROTE KARTE). Das Kind muss nun im Beisein der Lehrkraft bei den Erziehungsberechtigten anrufen und ihnen mitteilen: „Ich war respektlos und muss abgeholt werden!“ Die Erziehungsberechtigten müssen das Kind umgehend abholen oder von einer geeigneten Person abholen lassen. Es folgt binnen einer Woche ein Gespräch mit der Schulleitung oder mit einer durch die Schulleitung beauftragten Person.



Schulvereinbarungen GSV Werste-Wulferdingsen

Wir wollen uns in der Schule wohlfühlen und in Ruhe lernen und lehren. Wir wollen alles tun, um eine Gemeinschaft zu bilden. Dafür müssen wir uns vertrauen und gegenseitig achten.

Kinder Eltern Lehrerinnen
Ich verpflichte mich, Ich verpflichte mich, Ich verpflichte mich,
mit anderen Kindern und dem Schulteam respektvoll umzugehen meinen Erziehungsauftag wahrzunehmen mit den Kindern freundlich, ermutigend und konsequent umzugehen
mit Schulmaterialien und Schulmöbeln achtsam umzugehen mich über das Schulgeschehen zu informieren (Post) den Erziehungsauftrag der Schule zu erfüllen
Spielzeug und elektronische Geräte zu Hause zu lassen die Schulmaterialien vollständig und sorgfältig zu halten die gesetzlich vorgeschriebenen Lerninhalte zu vermitteln und angemessen zu überprüfen
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